CSDDD – EU-Lieferkettenrichtlinie

Die europäische Lieferkettenrichtlinie

CSDDD steht für „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit. Sie wird oft auch EU-Lieferkettengesetz genannt. Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln, zu verhindern und zu beheben, im eigenen Betrieb, bei Tochtergesellschaften und in der Lieferkette.

Die Änderungen durch das Omnibus-Paket

Die CSDDD wurde 2024 beschlossen und mit dem Omnibus-I-Paket der EU deutlich entschärft. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde im Februar 2026 veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte:

  • Anwendungsbereich: Betroffen sind nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz.
  • Zeitplan: Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Juli 2028 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen müssen die Regeln ab Mitte 2029 anwenden.
  • Weniger Weitergabe: Große Unternehmen sollen bei kleineren Geschäftspartnern nur noch Informationen anfragen, die sie wirklich brauchen.

Verhältnis zum deutschen LkSG

In Deutschland gilt bis zur Umsetzung weiter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die CSDDD wird es ablösen. Inhaltlich ähneln sich beide stark: Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren und Dokumentation. Die CSDDD geht aber in einigen Punkten weiter, etwa bei Umweltpflichten und bei der Einbeziehung mittelbarer Zulieferer, wenn es Hinweise auf Risiken gibt.

Was das für den Mittelstand bedeutet

Direkt verpflichtet sind nur sehr große Konzerne. Für kleine und mittlere Unternehmen bleibt die CSDDD trotzdem relevant, weil die Konzerne ihre Sorgfaltspflichten über Verträge, Fragebögen und Audits an ihre Zulieferer weitergeben. Wer Daten zu Arbeitsbedingungen, Umweltauswirkungen und eigenen Lieferanten strukturiert vorhält, zum Beispiel in einem Bericht nach dem VSME-Standard, kann solche Anfragen mit einem Dokument beantworten.

Fazit

Die CSDDD ist durch das Omnibus-Paket kleiner und später geworden, aber nicht verschwunden. Bis zur Anwendung ab 2029 bleibt Zeit, die eigene Lieferkette zu kennen und Daten vorzubereiten.

Weiterführende Literatur zu Lieferkettenpflichten

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Durch das neue "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)" werden deutsche Unternehmen verpflic...

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