Ein CO₂-Preis an der EU-Außengrenze
CBAM steht für „Carbon Border Adjustment Mechanism“, auf Deutsch CO₂-Grenzausgleichsmechanismus. Die EU belegt damit bestimmte Importe aus Ländern außerhalb der EU mit einem CO₂-Preis. Der Gedanke dahinter: Europäische Hersteller zahlen über den Emissionshandel für ihre Emissionen. Ohne Ausgleich könnten Produzenten aus Ländern ohne CO₂-Preis günstiger anbieten, und Produktion würde ins Ausland abwandern. CBAM soll diese Lücke schließen.
Welche Waren betroffen sind
CBAM gilt für emissionsintensive Grundstoffe und einfache Vorprodukte daraus:
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Zement
- Düngemittel
- Wasserstoff
- Strom
Maßgeblich ist die Zolltarifnummer der eingeführten Ware. Auch Schrauben, Bolzen oder andere Erzeugnisse aus Stahl und Aluminium können darunter fallen.
Seit 2026 gilt die Definitivphase
Von Oktober 2023 bis Ende 2025 lief eine Übergangsphase, in der Importeure nur Berichte über die eingebetteten Emissionen abgeben mussten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Definitivphase. Wer betroffen ist, braucht den Status als zugelassener CBAM-Anmelder, muss die Emissionen der eingeführten Waren erfassen und ab 2027 rückwirkend für die Einfuhren des Vorjahres CBAM-Zertifikate kaufen. Der Preis der Zertifikate orientiert sich am europäischen Emissionshandel. Der erste Jahresbericht für die Einfuhren 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig.
Die 50-Tonnen-Schwelle entlastet kleine Importeure
Mit dem Omnibus-Paket der EU wurde eine wichtige Erleichterung eingeführt: Wer pro Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren einführt, ist von den Pflichten befreit. Die Schwelle gilt zusammengerechnet für Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel. Für Strom und Wasserstoff gilt sie nicht. Viele kleine und mittlere Unternehmen, die nur gelegentlich Stahl- oder Aluminiumteile importieren, fallen damit aus der Pflicht heraus. Sie sollten ihre Importmengen aber über das Jahr mitrechnen, denn wer die Schwelle unterjährig überschreitet, braucht die Zulassung für alle weiteren Einfuhren.
Was das für Unternehmen bedeutet
Betroffene Importeure brauchen von ihren Lieferanten außerhalb der EU belastbare Emissionsdaten der Produktion. Liegen keine vor, werden Standardwerte angesetzt, die meist ungünstiger sind. Die EU-Kommission plant außerdem, den Anwendungsbereich ab 2028 auf weitere stahl- und aluminiumintensive Produkte auszuweiten. Für den Einkauf lohnt es sich deshalb, CBAM schon bei der Auswahl von Lieferanten mitzudenken.
Fazit
CBAM macht den CO₂-Gehalt von Importen zu einem Kostenfaktor. Für die meisten kleinen Importeure bleibt es dank der 50-Tonnen-Schwelle bei der Mengenkontrolle. Wer regelmäßig größere Mengen Stahl, Aluminium oder Zement einführt, muss sich dagegen um Zulassung, Emissionsdaten und Zertifikate kümmern.
Weiterführende Literatur zu CBAM und Emissionshandel
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